Mediationsausbildung Berlin
Anerkennung nach den Richtlinien des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes
- Der Kurs ist anerkannt nach den Richtlinien des Berliner Bildungsurlaubsgesetzes.
- Die Absolventen/innen des Kurses können mit zusätzlich vier dokumentierten Mediationsfällen sowie ausreichend Supervision und Intervision den Antrag auf Anerkennung als Mediator/in BM stellen.
Anerkennung nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation (BMeV)
Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation e.V. (BM). Die Absolventen des Kurses können mit zusätzlich vier dokumentierten Mediationsfällen und weiteren 20 Stunden Supervision sowie insgesamt 20 Stunden Intervision den Antrag auf Anerkennung als Mediator/in BM stellen. Mehr Informationen zu den Anerkennungsrichtlinien gibt es auf der Website des BM.
Anerkennung nach den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation (BMWA)
Die Ausbildung entspricht den Richtlinien des Bundesverbandes Mediation in Wirtschaft und Arbeit e.V. (BMWA). Nähere Informationen gibt es auf der Website des BMWA.



